Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster bestätigt 17 neue Projekte zur LEADER-Förderung
Am 23. November hat der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster e.V. 17 Projekte von Unternehmerinnen und Unternehmen, Vereinen, Kommunen und Kirchgemeinden bestätigt, die im LEADER-Programm gefördert werden. Die 14. Auswahlrunde bildet zugleich den Abschluss der LEADER-Förderung in der „alten“ EU-Förderperiode. Die neue EU-Förderperiode startet Mitte 2023.
pm / jas
Für einen Förderantrag im LEADER-Programm bestätigt wurden 17 neue Projekte, die im ausgelobten Regionalbudget von 1,5 Millionen Euro liegen. Dazu wurden alle 26 fristgerecht bis Ende September eingereichten Bewerbungen anhand der Auswahlkriterien der LAG Elbe-Elster bewertet. Durchgesetzt haben sich vier wirtschaftliche Vorhaben, sechs Projekte von Vereinen, fünf Maßnahmen in kommunaler Trägerschaft und zwei Projekt von Kirchgemeinden – verstreut über ganz Elbe-Elster von Dubro im Nordwesten bis Großthiemig im Südosten, von Zeckerin im Norden bis Kosilenzien im äußersten Südwesten des LAG-Gebietes.
In dieser Auswahlrunde bzw. mit den ausgewählten Projekten dominiert diesmal das Thema „Gemeinschaft“, welches gleich bei 10 Projekten von Vereinen, Kommunen und Kirchgemeinden im Fokus steht. Alle Projektträger bzw. Projektträgerinnen müssen nun ihren Förderantrag beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bis spätestens Ende Februar 2023 einreichen.
Die LAG wünscht dabei ein gutes Gelingen und steht für Beratungen gern bereit.

Die Ergebnisse aller Auswahlrunden finden Interessenten auf der Internetseite der LAG Elbe-Elster unter www.lag-elbe-elster.de in der Rubrik Förderung – Auswahlergebnisse.

Informationen zur LEADER-Förderung
Mit dem LEADER-Programm werden Vorhaben im Gebiet der LAG Elbe-Elster unterstützt, welche vor Ort die Lebensqualität verbessern oder neue Perspektiven für Beschäftigung und Einkommen schaffen. Grundlage hierfür ist die Richtlinie LEADER (Stand 17.12.2020) in Verbindung mit dem dritten Änderungserlass (17.12.2020).
Gefördert werden öffentliche und private Projekte, die die Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen, etwa
- die regionale Wirtschaft stärken
- öffentliche Einrichtungen der Grundversorgung sichern
- ländliche Infrastruktur zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale verbessern
- die Lebensqualität durch Entwicklung der Dörfer und Landstädte steigern
- das Kulturerbe erhalten
- die Energiewende durch Einsparung/Versorgung von/mit Wärmeenergie umsetzen und zum Ressourcenschutz beitragen
- die integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen stärken und
- das Engagement lokaler Akteure über kleine Initiativen und Maßnahmen unterstützen, um die soziale Gemeinschaft zu verbessern.
Unterstützt werden Investitionen für Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen oder Ausstattungen sowie nicht-investive Maßnahmen zur Schulung und Information der Menschen in der Region und ihrer Beteiligung bei gemeindlichen Planungen. Unternehmen finden hier Informationen zur Förderung von Investitionen im LEADER-Programm. Förderfähig sind nunmehr auch Vorhaben von Unternehmen, die in Gewerbegebieten umgesetzt werden sollen.
Wenn Sie auch eine Förderung von Planungs- und Architektenleistungen beabsichtigten, müssen Sie vor der Vergabe von Aufträgen einen Preis- bzw. Leistungswettbewerb durchführen. Diese sind der Förderstelle gegenüber nachzuweisen. Planungskosten sind bei investiven Vorhaben bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.
Quelle: www.lag-elbe-elster.de/foerderung/leader-programm
Kontaktdaten:
LAG Elbe-Elster e.V.,
Regionalmanagement & LAG-Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude / Sindy Schindler
Grenzstraße 33 / 03238 Finsterwalde
www.lag-elbe-elster.de
info@lag-elbe-elster.de