EU fördert in Millionenhöhe jetzt auch Klein- und mittelständische Unternehmen im Strukturwandel in der Lausitz
Richtlinie zur Unternehmensförderung aus dem Just Transition Fund (JTF) geht an den Start
Mit der Unterzeichnung durch Wirtschaftsminister Jörg Steinbach trat am gestrigen Dienstag, den 15. August 2023, eine neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmen im Lausitzer Revier, die sogenannte JTF-Unternehmensförderung, in Kraft. Die Richtlinie soll vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), aber auch bestehenden Großunternehmen dabei helfen, die mit dem Kohleausstieg einhergehenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und darüber hinaus deren Entwicklungspotenzial stärken. Wer und wie kann diese Förderung in Anspruch genommen werden?
pm/Jannis Simons
„Grob gesagt geht es bei der dieser neuer Förderrichtlinie um die Transformation hier in der Lausitz und wie sich die Unternehmen anpassen können“, sagt Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Zur Neuausrichtung ihrer Geschäftstätigkeit können KMU (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeiter) aus der Richtlinie bei produktiven Investitionen und mit einer Transformationsberatung unterstützt werden. Junge KMU, die nicht älter als drei Jahre sind, können ein zwölfmonatiges „Startgeld Lausitz“ erhalten. Diese müssen allerdings den Nachweis erbringen, dass sie mindestens schon ein halbes Jahr jemanden beschäftigt haben. Soloselbstständige sind demnach nicht antragsberechtigt. Bis zu 24.000 € Zuschuss sind in einem Jahr als Startgeld möglich.
Die Richtlinie sieht insgesamt rund 238 Mio. Euro für die Unternehmensförderung vor, davon rund 170 Mio. Euro für KMU als Startgeld oder als Unternehmensförderung (beides kann nicht gleichzeitig beantragt werden) und rund 68 Mio. Euro für Großunternehmen. Je nachdem, wie die Nachfrage ist, sei ein flexibles Aufstocken dieser Fördergelder möglich, erklärte die ILB auf Nachfrage. Bis 2027 läuft dieses Förderprogramm.
Minister Steinbach betonte: „Mit der JTF-Unternehmensförderung setzen die EU und das Land Brandenburg erhebliche Mittel ein, die insbesondere den Mittelstand bei der Bewältigung der kohleausstiegsbedingten Herausforderungen unterstützen. Durch vor kurzem in Kraft getretene Änderungen des Europäischen Wettbewerbsrechts konnten wir aber auch einen neuen Fördertatbestand für Großunternehmen aufnehmen, der unsere Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der Umweltschutzinvestitionen erweitert. Aufgrund des großen Interesses an den von der ILB gemeinsam mit den Kammern ausgerichteten Informationsveranstaltungen zur Richtlinie gehe ich von einem Erfolg aus.“ Weitere Informationsveranstaltungen für interessierte Unternehmer sind ab September geplant.
„Kaum Branchen, die nicht gefördert werden können“
ILB-Chef Stenger sagte: „Die ILB und das Brandenburgische Wirtschaftsministerium haben bei der Erstellung der Richtlinie in den vergangenen Monaten eng zusammengearbeitet. Damit kann nun neben der Infrastrukturförderung aus dem Programm „Strukturentwicklung Lausitz“ (womit vorrangig Gewerbegebiete oder Infrastrukturmaßnahmen von kommunalen Antragsstellern entwickelt werden) auch die Förderlücke für Unternehmen in der Region geschlossen werden. Mit unserem eigenen Team in unserem Lausitz-Büro in Cottbus stehen wir für Beratungen und die Bearbeitung der Anträge bereit.“ Ein erfahrener Mitarbeiter aus dem Lausitz-Büro-Team ist Heinrich Weißhaupt, der seit 2004 regionaler Förderberater der ILB in der Region Süd ist. Zu diesem Gebiet gehört die Stadt Cottbus sowie die Landkreise Elbe-Elster (EE), Oberspreewald-Lausitz (OSL) und Spree-Neiße (SPN). Rund 30 Unternehmen habe er zum Förderprogramm JTF schon beraten.
Die Unternehmenspalette konnte dabei nicht vielfältiger sein. Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Wäschereien oder Gastronomieeinrichtungen, größere KMU mit 150 Mitarbeiter oder Unternehmen, wo nur fünf Mitarbeiter beschäftigt sind, seien da nur beispielhaft zu nennen. Der Vorstandsvorsitzende Stenger betonte, dass es kaum Branchen gebe, die mit diesem Programm nicht gefördert werden können. Vordergründig sollen damit jedoch Unternehmen gefördert haben, die bisher mit fossilen Brennträgern direkt oder indirekt in ihrem Geschäftsfeld Berührungspunkte hatten. Das sind z.B. Betriebe, die direkt an der Liefer- oder Wertschöpfungskette des Energieunternehmens LEAG hängen. Die Zugangsbeschränkungen seien recht niedrigschwellig im Vergleich zu anderen Fördermittel-Verfahren. Umfangreiche Stellungnahmen von Landkreisen und anderen Institutionen sind demnach nicht nötig. Dennoch empfiehlt die ILB potenziellen Antragsstellern, sich vorher beraten zu lassen. Dabei werden auch gleich Hilfestellungen mitgegeben, was es beim Ausfüllen des Online-Formulars zu beachten gibt. Für den Förderbestandteil Transformationsberatung erstellt die ILB eine Beraterdatenbank, die auf der Website der ILB abrufbar ist und ständig erweitert wird.
Eine Antragsstellung ist ab sofort über das Kundenportal der ILB und nur online möglich.
Beratungen vor Ort in Cottbus
Zum Lausitzer Revier, das die ILB betreut, gehört neben den Landkreisen EE, OSL, SPN und die Stadt Cottbus auch der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS). Um die Frage manch Kritiker gleich vorweg zu nehmen, ob z.B. Schönefeld im Berliner Speckgürtel überhaupt noch zum Lausitzer Revier gehört, gibt es streng festgelegte Regionalleitlinien. So müssen Unternehmen aus dem Landkreis LDS andere, strengere Richtlinien erfüllen und werden mit einem deutlich kleinen Prozentsatz gefördert, als Unternehmen im SPN-Kreis, wie bspw. in Guben.
Durch das neue Förderprogramm haben sich ebenso die Arbeitsfelder für die ILB erweitert. Im Lausitz-Büro in Cottbus in der Turmstraße sind aktuell 12 Mitarbeiter für die Fördermittelbeschaffung mittels Strukturstärkungsgesetzt und jetzt eben auch für den JTF zuständig. Ein Aufstocken mit weiteren fünf Mitarbeitern sei geplant, damit die neu bereitgestellten EU-Mittel zielgerichtet eingesetzt werden können, verriet Heinrich Weißhaupt.
Info
- ILB-Lausitz-Büro – Region Süd
- Am Turm 14
- 03046 Cottbus
Kontakt Förderberater:
- Heinrich Weißhaupt
- Tel.: 0331 660-1597
- E-Mail: heinrich.weisshaupt@ilb.de
Mehr Informationen unter: www.ilb.de/de/wir-foerdern-die-lausitz
Hintergrund:
Der Just Transition Fund (JTF) ist ein Förderinstrument der EU, das in Deutschland darauf ausgelegt ist, den negativen Folgen des Kohleausstiegs entgegenzuwirken. Die EU stellt den deutschen Braunkohlerevieren dafür insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro bis 2027 zur Verfügung. Die Mittel werden dabei auf die Kohlereviere in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt und entsprechend der für die jeweiligen Reviere aufgestellten territorialen Pläne für den gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plan – TJTP) genutzt. Auf Brandenburg entfallen rund 786 Mio. Euro.
Die JTF-Förderung zielt im Ergebnis insbesondere darauf ab, die im Zuge des Kohleausstiegs wegfallenden Arbeitsplätze zu ersetzen. Gleichzeitig sollen neue Wachstumsperspektiven in den Regionen geschaffen werden. Die JTF-Mittel können u.a. für Maßnahmen zur Gründung oder Transformation von Unternehmen, zur Stärkung von Forschungstätigkeiten, zum Aufbau einer grünen Energieversorgung oder zur Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften eingesetzt werden.